Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB Babyfotografie Prinz & Prinzessin
Der Kunde verpflichte sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags
Zwischen
Babyfotografie Prinz & Prinzessin, ein Service von Inhaber: Peggy C. Kehrer, Mevissenstr. 62 B, Englische Kaserne ( Haus 36) in 47803 Krefeld,
Tel: Mo-Fr 02151-7596119 oder Mobil: 0176-61687731 *ausgenommen Betriebsferien und Krankheit (im Folgenden: Babyfotografie Prinz & Prinzessin)
und dem Auftraggeber, Kunden oder Patienten der Vertragskliniken (im Folgenden: Kunden).
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Babyfotografie Prinz & Prinzessin und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweilig im Internet vorliegenden Fassung. Babyfotografie Prinz & Prinzessin behält sich Änderungen der AGBs vor. Über Änderungen der AGBs werden die Kunden per E-Mail oder über einen Hinweis auf der Startseite von www.prinz-prinzessin.de informiert. Der Kunde verpflichtet sich dennoch, sich immer auf dem neuesten Stand zu halten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehungen auf seinem Rechner abgespeichert und ausgedruckt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Babyfotografie Prinz & Prinzessin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
(2) „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
§ 3 Urheberrecht
(1) Babyfotografie Prinz & Prinzessin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die von Babyfotografie Prinz & Prinzessin angebotenen Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.
(3) Überträgt Babyfotografie Prinz & Prinzessin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Babyfotografie Prinz & Prinzessin.
(5) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
(6) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Babyfotografie Prinz & Prinzessin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Babyfotografie Prinz & Prinzessin zum Schadensersatz.
(7) Die Negative bzw. digitale Dateien verbleiben bei Babyfotografie Prinz & Prinzessin. Eine Herausgabe der Negative oder digitalen Dateien an den
Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 4 Vertragsleistungen und Vertragsbeziehungen
(1) Babyfotografie Prinz & Prinzessin stellt dem Kunden kostenlos eine eigene passwortgeschützte Online-Galerie im eigenen Shopsystem zur Verfügung.
(2) Der Internetnutzer (künftig Kunde) kann sich aus den Fotogalerien des Online-Shops der Babyfotografie Prinz & Prinzessin Fotoprodukte, zur Zeit Fotoabzüge, Poster oder Geburtskarten, sowie Leinwände nach den von Babyfotografie Prinz & Prinzessin vorgegebenen Formaten bestellen.
(3) Durch eine Bestellung des Kunden kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Babyfotografie Prinz & Prinzessin und dem Kunden zustande. Babyfotografie Prinz & Prinzessin übergibt die Erstellung weiteren Vertragspartnern (wie z.B. Labor, Leinwandhersteller) seiner Wahl. Den Versand, Abrechnung und den Forderungseinzug gegenüber dem Kunden übernimmt Babyfotografie Prinz & Prinzessin. Babyfotografie Prinz & Prinzessin haftet jedoch nicht für entstandene Verzögerungen durch die Zulieferer oder der Deutschen Post. (siehe auch Lieferung und Leistung)
(4) Babyfotografie Prinz & Prinzessin hat das Recht, die Preise und die angebotenen Produkte gegenüber den Kunden festzulegen. Babyfotografie Prinz & Prinzessin haftet jedoch nicht, falls bestimmte Produkte aus technischen Gründen nicht mehr angeboten werden können.
§ 5 Fotografie / Registrierung / Eröffnung der Online-Galerie
(1) Die Fotografie wird den Patienten unserer Vertragskliniken völlig kostenfrei und unverbindlich angeboten. Die Fotografie findet in unverbindlicher Form nur im Hause der Vertragskliniken statt. Der Kunde hat keinerlei Kaufverpflichtung oder andere vertragliche Verpflichtungen aus diesem Shooting.
(2) Aus dieser unverbindlichen Fotografie leitet sich kein Anspruch auf Erwerb der Bilder oder Dateien für den Kunden ab.
(3) Kunden außerhalb der Vertragsklinik wird die Fotografie individuell angeboten. Babyfotografie Prinz & Prinzessin hat das Recht, die Preise und die angebotenen Produkte gegenüber den Kunden individuell festzulegen.
(4) Für die Fotografie und die anschließende Eröffnung einer Online-Galerie muss der Kunde bei der jeweiligen Fotografin von Babyfotografie Prinz & Prinzessin vor Ort ein Auftragsformular unterschreiben und die Zustimmung zur Internetnutzung erteilen. Aus diesem unverbindlichen Auftrag geht jedoch keinerlei Anspruch des Kunden auf Internetznutzung, Veröffentlichung oder Erwerb der Fotografien hervor.
§ 6 Verfügbarkeit des Online-Shops
(1) Die Online-Galerie wird auf der Domain von Babyfotografie Prinz & Prinzessin in Shopform zur Verfügung gestellt und bleibt ca. 14 Tage für Bestellzwecke online.
(2) Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich Babyfotografie Prinz & Prinzessin das Recht vor, seine Leistung temporär zu beschränken.
(3) Die Bilddateien werden aufgrund der unverbindlichen Fotografie 6 Monate ab Fotografierdatum durch Babyfotografie Prinz & Prinzessin gespeichert. Nach Ablauf dieser 6 Monate behält sich Babyfotografie Prinz & Prinzessin das Recht vor diese Dateien vollständig zu löschen.
(4) Bei der Anmeldung durch das Auftragsformular hat der Kunde seine Kontaktdaten sowie seine E-Mail-Adresse ordnungsgemäß anzugeben. Der Partner erhält nach der erfolgreichen Anmeldung einen Freischaltcode, mit dem er sich bei Babyfotografie Prinz & Prinzessin einloggen kann.
(5) Der Freischaltcode ist allein für die Nutzung durch den Vertragskunden vorgesehen, gibt der Kunde den Freischaltcode an andere Personen weiter, so haftet der Kunde auch für verbindlich in Auftrag gegebene Bestellungen Dritter.
(6) Babyfotografie Prinz & Prinzessin behält sich das Recht vor, Kundenaufträge in Einzelfällen abzulehnen.
§ 7 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
(1) Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Babyfotografie Prinz & Prinzessin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. DerKunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in
Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Babyfotografie Prinz & Prinzessin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Babyfotografie Prinz & Prinzessin.
(4) Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Babyfotografie Prinz & Prinzessin mit Erteilung des Auftrages, auch des unverbindlichen Auftrages ausdrücklich an. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Babyfotografie Prinz & Prinzessin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(5) Bis 10km (Fahrt und Anfahrt) sind in den Preisen enthalten. Für jeden weiteren Fahrts- und Anfahrts-km werden 40 (in Worten vierzig) Cent berechnet.
§ 8 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Babyfotografie Prinz & Prinzessin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Babyfotografie Prinz & Prinzessin haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Babyfotografie Prinz & Prinzessin oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Babyfotografie Prinz & Prinzessin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Babyfotografie Prinz & Prinzessin verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative / Digitalen Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Kunden und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
(3) Babyfotografie Prinz & Prinzessin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials bzw. des jeweiligen Labor oder Leinwandhersteller.
(4) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und
durch wen die Rücksendung erfolgt.
§ 9 Nebenpflichten
(1) Der Kunde versichert, dass er an allen Babyfotografie Prinz & Prinzessin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt
der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Babyfotografie Prinz & Prinzessin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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